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Abschaffung Eigenmietwert

Die Schweiz schafft den Eigenmietwert ab. Gleichzeitig werden Abzüge für Unterhalt bei selbstgenutztem Wohneigentum eingeschränkt oder gestrichen. Daher lohnt sich jetzt die Planung, wenn Sie Ihre Küche ohnehin erneuern wollen.

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Was ändert sich – und warum ist das für Ihre Küchenplanung relevant?

Heute versteuern Sie als Eigentümer:in den Eigenmietwert. Im Gegenzug können Sie – je nach Kanton und Situation – Kosten für Unterhalt abziehen. Jetzt soll der Eigenmietwert im Jahr 2028 abgeschafft werden und schränkt im Gegenzug die Abzugsmöglichkeiten ein.

Gerade Küchenrenovationen zählen oft zu den typischen Unterhaltsmassnahmen. Werterhaltende Investitionen können heute in vielen Fällen steuerlich wirksam sein. Nach der Abschaffung kann dieser Hebel wegfallen.

Kurz erklärt: 
Werterhaltend vs. wertvermehrend 

Was heisst „abzugsfähig“ bei einer Küchenerneuerung?
Steuerlich zählt vor allem die Abgrenzung:
 

  • Werterhaltend: ersetzt, repariert oder erneuert, damit die Liegenschaft im bisherigen Standard funktioniert und ihren Zustand behält.

  • Wertvermehrend: Upgrade, Luxus- oder Komfortsprung über den bisherigen Standard hinaus. Dann akzeptiert das Steueramt oft nur einen Anteil – oder verlangt eine Aufteilung.​

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Standardküche
CHF 19’000

  • Klassische, werterhaltende Lösung

  • Abzugsfähig (je nach Kanton): ca. 85–100 %

  • Steuerlich wirksamer Betrag: ca. CHF 16’000–19’000


Steuerersparnis (geschätzt)*

  • Steuerbares Einkommen CHF 90’000,
    Ø Grenzsteuersatz ca. 15 %
    → mögliche Steuerersparnis ca. CHF 2’850

  • Steuerbares Einkommen CHF 140’000,
    Ø Grenzsteuersatz ca. 22 %
    → mögliche Steuerersparnis ca. CHF 4’180

  • Steuerbares Einkommen CHF 200’000,
    Ø Grenzsteuersatz ca. 30 %
    → mögliche Steuerersparnis ca. CHF 5’700

*Diese Zahlen dienen als Orientierung und können je nach Kanton, Objekt und Einordnung variieren.
 

Steuerersparnis
CHF 5'700

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Premiumküche
CHF 60’000

  • Hochwertige Materialien, langlebige Ausführung

  • Abzugsfähig: ca. 75–90 %

  • Steuerlich wirksamer Betrag: ca. CHF 45’000–54’000

Steuerersparnis (geschätzt)*

  • Steuerbares Einkommen CHF 90’000,  
    Ø Grenzsteuersatz ca. 15 %  
    → mögliche Steuerersparnis ca. CHF 7’200

  • Steuerbares Einkommen CHF 140’000,  
    Ø Grenzsteuersatz ca. 22 %  
    → mögliche Steuerersparnis ca. CHF 10’560

  • Steuerbares Einkommen CHF 200’000,  
    Ø Grenzsteuersatz ca. 30 %  
    → mögliche Steuerersparnis ca. CHF 14’400
     

*Diese Zahlen dienen als Orientierung und können je nach Kanton, Objekt und Einordnung variieren.

Steuerersparnis
CHF 14'440

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Kleine Renovation
CHF 8’000

  • Teilerneuerung / Auffrischung

  • Abzugsfähig: ca. 90–100 %

  • Steuerlich wirksamer Betrag: ca. CHF 7’200–8’000

Steuerersparnis (geschätzt)*

  • Steuerbares Einkommen CHF 90’000,  
    Ø Grenzsteuersatz ca. 15 %  
    → mögliche Steuerersparnis ca. CHF 1’140

  • Steuerbares Einkommen CHF 140’000,  
    Ø Grenzsteuersatz ca. 22 %  
    → mögliche Steuerersparnis ca. CHF 1’670

  • Steuerbares Einkommen CHF 200’000,  
    Ø Grenzsteuersatz ca. 30 %
    → mögliche Steuerersparnis ca. CHF 2’280
     

*Diese Zahlen dienen als Orientierung und können je nach Kanton, Objekt und Einordnung variieren.

Steuerersparnis
CHF 2'280

3 Beispielvarianten

Die folgenden drei Beispiele decken Einstieg, Premium und kleine Massnahmen zur Küchenrenovation ab. Die Abzugsfähigkeit hängt vom jeweiligen Kanton und von der Einordnung (werterhaltend/wertvermehrend) ab.

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Eine Metallküche, die bleibt

Forster baut Küchen in Schweizer Manufakturtradition seit über 150 Jahren. Viele Kund:innen wählen Metall, weil es robust, pflegeleicht und hygienisch ist. Denn wenn Sie sich über eine neue Küche Gedanken machen, wollen Sie eine Lösung, die Sie ein Leben lang glücklich macht.

Genau dafür stehen wir als Forster. Denn pulverbeschichteter Stahl ist langlebig, hygienisch und desinfizierbar, eignet sich auch für Allergiker:innen und bietet beständigen Schutz im turbulenten Alltag.

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Ich bin
Architekt
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Beste Erreichbarkeit
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Nachmittag

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Eine Forster Stahlküche ist eine Investition fürs Leben. Erzählen Sie uns gerne kurz von Ihrem Vorhaben. Unsere Experten beraten Sie umfassend zu Planung, Materialien und Konfiguration – damit Ihre Küche perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt.

Fragen und Antworten

Die Abschaffung des Eigenmietwerts wirft viele Fragen auf – besonders, wenn es um Renovationen wie eine Küchenerneuerung geht. Unsere FAQ geben eine klare, verständliche Orientierung: Wie unterscheiden sich die Kantone? Was gilt als werterhaltend? Welche Abzüge sind heute noch möglich und was ändert sich nach der Abschaffung?

  • Der Eigenmietwert fällt weg. Gleichzeitig werden Abzüge für Unterhalt bei selbstgenutztem Wohneigentum auf Bundesebene gestrichen oder stark eingeschränkt.

  • Es gilt eine Übergangsfrist. Der genaue Start ist noch Teil der Umsetzung. Verschiedene Stellen nennen 2028 als frühestmöglich realistisch.

  • Am Ende das kantonale Steueramt. Bei gemischten Renovationen verlangt es oft eine Aufteilung.

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